Höhlenschutz
Die in Vereinen und Verbänden organisierten Höhlenforscher haben erkannt, dass der zunehmende Andrang auf unsere Höhlen auch zu nachhaltigen Veränderungen des Biotops „Höhle“ führen kann. Jeder Interessierte kann ohne allzu großen Aufwand sich eine Höhlen taugliche Ausrüstung zulegen und die geheimnisvolle Welt der Höhlen auf eigene Faust aufsuchen. Dabei nehmen sensible Höhlenbereiche bei stark begangenen Höhlen Schaden. Der Verband der Deutschen Höhlen- und Karstforscher hat daher zusammen mit den Höhlenverbänden von Österreich und der Schweiz eine Ethikrichtlinie erarbeitet, deren Einhaltung den Erhalt der Schönheit und Natürlichkeit unserer Höhlen auf längere Zeit gewährleisten soll.
Folgende 6 Verhaltensweisen sind aus dieser Ethikrichtlinie für Höhlengänger abzuleiten:
1. Nach dem Motto „Nimm nichts mit“ sind keine Höhleninhalte wie Tropfsteine oder Knochen aus der Höhle zu entfernen.
2. Eine Höhle ist kein Sportobjekt in welchem Schnelligkeit und Geschick gemessen wird. Bei sportlichen Tätigkeiten kann eine Person auf die sensible Höhlenumgebung keine Rücksicht mehr nehmen. Das neuerdings in Höhlen aufkommende Verstecken von Geocaches ist in empfindlichen Höhlenbereichen kritisch zu betrachten. Wir können von Geocachern nicht erwarten, dass sie genug Erfahrung haben, um wertvolle Höhleninhalte bei ihrer Tätigkeit zu schützen.
3. Nach dem Motto „Lass nichts zurück“ sind keine Abfälle wie Verpackungen, Batterien oder Altkarbid in der Höhle zurückzulassen. Schadstoffe aus Batterien oder Karbidrückständen können das Grundwasser erreichen. Es macht auch Sinn, sich vor dem Höhlenbesuch noch zu erleichtern, denn menschliche Hinterlassenschaften bleiben in Höhlen lange erhalten.
4. In einer Höhle muss nicht jeder Winkel betreten werden. In sensiblen Höhlenbereichen wird daher von den betreuenden Höhlenvereinen ein „Forscherweg“ mit Trassierband markiert, um Bodenformationen und Sinterbildungen zu schützen.
5. Passe die Gruppengröße an die Höhle an und mute einer Höhle mit sensiblen Bereichen keine „Völkerwanderung“ zu. Das Höhlenerlebnis ist bei Gruppen von mehr als 10 Leuten ohnehin kaum noch gegeben.
6. Nach dem Motto „Schlag nichts tot“ sind keine in Höhlen lebenden oder überwinternden Tiere aus der Höhle zu entfernen oder zu stören. Dies gilt insbesondere für die Fledermäuse.
Offenes Feuer in Höhlen ist für darin sich befindende Tiere wegen der Rauchgase eine Beeinträchtigung, die dazu führt, dass in solchen Höhlen über Jahre keine Besiedlung durch Saisongäste, wie z.B. Fledermäuse, mehr statt findet. An dieser Stelle muss darauf hinweisen werden, dass gleiches auch für den Rauch einer Zigarette gilt.
Zum Schutz der Fledermäuse hat der Gesetzgeber das Betreten von Höhlen, in denen Fledermäuse überwintern, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April verboten.
Bei manchen Höhlen haben die betreuenden Höhlenvereine ganzjährige Verschlüsse angebracht. Damit soll verhindert werden, dass unerfahrene Höhlenbesucher Schaden an den sensiblen Höhlenbereichen anrichten. Solche Schäden geschehen nicht aus Absicht, sondern aus Unkenntnis.
Wer Kontakt mit diesen Höhlenvereinen aufnimmt hat die Möglichkeit, diese Höhlen kennen zu lernen.
[Christian Fischer, Stand: 3/2011]
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