Besondere Schutzzeit für Fledermäuse beginnt
GRABENSTETTEN (ra) Auf den beginnenden besonderen Fledermausschutz während der Wintermonate hat Petra Boldt, die Pressesprecherin des Landesverbandes für Höhlen- und Karstkunde, am Samstag bei einer Informationsveranstaltung in Grabenstetten (Kreis Reutlingen) hingewiesen.
Demnach dürfen die Höhlen der Alb zum Schutz der winterschlafenden Kleinsäuger bis Mitte April nicht mehr betreten werden. Die Fledermäuse, sie stehen auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten, unterliegen laut Bundesnaturschutzgesetz strengen Schutzmaßnahmen, sagte Petra Boldt. In der nahrungslosen Zeit ziehen sich die mit einem Fettpolster ausgestatteten Insektenfresser in frostfreie Höhlenquartiere zurück. Mit dem Ziel, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen, stellen sie ihren Organismus um. Sie senken ihre Körpertemperatur auf etwa zwei bis zehn Grad. Damit geht die Verlangsamung aller Körperfunktionen wie Atmung und Herzschlag einher. Durch die Verlangsamung des Stoffwechsels wird die Sauerstoffaufnahme reduziert und die Fledermäuse kommen mit einem Atemzug pro Stunde aus. In ihren Quartieren brauchen die Tiere eine hohe Luftfeuchtigkeit, damit die dünnen Flughäute nicht austrocknen. Zu häufiges Aufwachen mit dem daraus resultierenden erhöhten Energieverbrauch, könne den Tod der Fledermäuse bedeuten, erklärte Boldt. Die baden-württembergischen Höhlenforscher hätten sich schon viele Jahre dem Fledermausschutz verpflichtet, auch in den einzelnen angeschlossenen Vereinen werde viel für den Fledermausschutz getan.