Zehn Grundsätze für Höhlen- und Karstschutz in Europa
Die Europäische Speläologische Föderation (FSE) und die Europäische Höhlenschutzkommission (ECPC) haben auf einer Tagung am 8. Mai 2010 in Budapest die „Europäische Speläologische Charta zum Schutz der Höhlen – Zehn Grundsätze für Höhlen- und Karstschutz in Europa“ beschlossen.
Der Wortlaut ist wie folgt:
Die unterirdische Welt ist empfindlich, verletzlich und entwickelt sich nur langsam; daher haben jede Veränderung und jede unpassende Handlung nicht umkehrbare Auswirkungen. Eine Höhle zu schützen bedeutet, ihren Wert zu kennen und zu schätzen. Und um verantwortlich zu handeln, muss man sich bewußt sein, dass eine Höhle ein natürliches und ein kulturelles Gedächtnis ist, das wir schützen und für künftige Generationen erhalten müssen.
Die unterirdische Welt zu achten bedeutet, das Leben achten. Verantwortliche Höhlenforschung heißt:
- Die natürliche Schönheit und die archäologischen und paläontologischen Werte achten.
- Nichts zurücklassen außer Fußabdrücken.
- Keine der Umgebung schädliche Beleuchtung verwenden.
- Nur auf vorhandenen Pfaden gehen.
- Höhlenbefahrungen nur in einer gut trainierten und erfahrenen Gruppe durchführen.
- Die unterirdische Welt nicht beschädigen und das Unfallrisiko mindern.
- Einbauten wählen, die die Höhle so wenig wie möglich beeinträchtigen.
- Wege auf nacktem Fels wählen, um die Spuren der Erforschung und Vermessung gering zu halten.
- Den die Höhlen umgebenden Karst und die Landschaft so wenig wie möglich beeinträchtigen.
- Initiator und Förderer des Schutzes der Höhlen und des Karsts der Region werden.