Am 15. November beginnt wieder der besondere Fledermausschutz
GRABENSTETTEN (ra) Am 15. November beginnt der besondere Fledermausschutz. Darauf wies Petra Boldt, die Pressesprecherin des Landesverbandes für Höhlen- und Karstkunde Baden-Württemberg, am Samstag bei einer höhlenkundlichen Informationsveranstaltung in Grabenstetten (Kreis Reutlingen) hin.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen die Winterquartiere der streng geschützen Fledermäuse bis Mitte April nicht mehr betreten werden. Dazu zählen Höhlen, aber auch ausgediente Bunker und Stollen. In der für die Kleinsäuger nahrungslosen Zeit ziehen sich die mit einem Fettpolster ausgestatteten Insektenfresser in frostfreie Quartiere zurück. Mit dem Ziel, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen, stellen sie ihren Organismus um. Sie senken ihre Körpertemperatur auf etwa zwei bis zehn Grad, der Stoffwechsel verlangsamt sich. „Die Fledermäuse kommen mit einem Atemzug pro Stunde aus“, sagte Petra Boldt. In ihren Quartieren brauchen die Tiere eine hohe Luftfeuchtigkeit, damit die dünnen Flughäute nicht austrocknen. Zu häufiges Aufwachen mit dem daraus resultierenden erhöhten Energieverbrauch, könne den Tod der Fledermäuse bedeuten, erklärte die Verbandssprecherin. Die baden-württembergischen Höhlenforscher hätten sich schon viele Jahre dem Fledermausschutz verpflichtet, auch in den einzelnen angeschlossenen Vereinen werde viel für den Fledermausschutz getan, bis 15. April achte man darauf, dass Fledermausquartiere ungestört blieben.
Autor: Michael Rahnefeld