Besondere Schutzzeit für Fledermäuse endet
GEISLINGEN (ra) Die besondere Schutzzeit für Fledermäuse endete am 15. April. Viele der Kleinsäuger haben bereits ihre Winterquartiere verlassen. Fledermausexperten weisen jedoch darauf hin, dass es trotzdem wichtig ist, den nachtaktiven Jägern besonderen Schutz zu gewähren.
Jeder Gartenbesitzer kann zum Fledermausschutz beitragen, der größte Feind der Flattertiere sind nämlich neben Insektiziden die eintönigen Monokulturen, die zunehmend unsere Landschaft bestimmen. Streuobstwiesen und naturbelassene Flussauen und Waldränder sind dagegen ein Paradies für die Tiere. Wer sie in einem Garten beobachten möchte, sollte Pflanzen ansiedeln, die erst nach Einbruch der Dämmerung ihre Blüten öffnen und Nachtinsekten anziehen – die Nachtkerze etwa, Phlox, Sommerflieder, Seifenkraut, Ziertabak oder Heckenrosen. Auch ein Teich im Garten lockt die Insektenfresser an.
Was aber soll man machen, wenn man am Tage eine Fledermaus findet? Falls das Tier irgendwo hängt – einfach hängen lassen. Findet man ein Tier, das sich in ein offenes Rohr, eine Vase oder eine Wassertonne verirrt hat und an den glatten Wänden nicht mehr alleine herauskommt, sollte man Hilfe leisten. Dazu aber bitte Handschuhe anziehen, denn Fledermäuse sind Wildtiere und können beißen – und in seltenen Fällen auch Tollwut übertragen.