Arge Grabenstetten kritisiert Abenteuer-Touren in Höhlen in Fledermausschutzzeit
GRABENSTETTEN. Die Arbeitsgemeinschaft Höhle und Karst Grabenstetten hat sich jetzt offiziell und ausdrücklich gegen Abenteuertouren in Höhlen während der Flederschutzzeit ausgesprochen. Der besondere Fledermausschutz besteht zwischen dem 15. November und dem 14. April des Folgejahres. Siehe dazu Info am Ende des Beitrags.
Der Geschäftsführer der Arge Grabenstetten, Thilo Müller, bezieht sich in einer Stellungsnahme auf aktuelle Zeitungsartikel über einen Veranstalter im Landkreis Göppingen, der Abenteuertouren in Höhlen anbietet. In den Artikeln, so Müller, werde teilweise in werblicher Weise über die Tätigkeiten des Veranstalters berichtet.
Der Geschäftsführer wörtlich:
„Zwar ist jedem freigestellt, derartige Angebote für die Allgemeinheit zu machen, jedoch sollten die allgemeinen Vorschriften, insbesondere zum Naturschutz, eingehalten werden. Der Anbieter will dies laut seiner Homepage zwar auch tun, jedoch ist der Artikel in der Stuttgarter Zeitung diesbezüglich eindeutig anders gehalten, denn gleich im ersten Absatz wird von „…vier nackten Männern im Schnee …“ gesprochen. Die vorgestellte Tour fand also in der kalten Jahreszeit, somit in der Fledermausschutzzeit vom 15. November bis 15. April statt.
Auch der Veröffentlichungszeitpunkt ist nicht gut gewählt, denn mitten im Winter werden unbedarfte Leser zu Höhlentouren animiert, die zwangsläufig in die Fledermausschutzeit fallen.
Zudem bedauert die Arge Grabenstetten, dass sowohl der Artikel als auch der Inhalt der Homepage die Natur generell, insbesondere aber auch die vier genannten Höhlen zum reinen Subjekt reduzieren, um möglichst viel „Fun“ und „Action“ verkaufen zu können. Hier würden wir uns wünschen, dass nicht (nur) der Kunde im Mittelpunkt steht, sondern auch die besuchte Natur. Natürlich soll es möglich sein, die Natur mit Spaß erleben zu können. Wenn jedoch nicht einmal ansatzweise auch die
Schutzwürdigkeit der Natur angesprochen wird, kann von den Teilnehmern nicht erwartet werden, dass sie bei nachfolgenden Touren, die sie möglicherweise selbst durchführen, hierfür sensibel genug handeln. Spaß und Verantwortung in der Natur ist kein Gegensatz, auch wenn es der eine oder andere Anbieter so zu sehen scheint“, heißt es in der Stellungnahme.
Info:
Die Fledermausschutzzeit ist jedes Winterhalbjahr vom 15. November bis 14 April. Für einzelne Höhlen kann es auch andere zeitliche Regelungen geben. Zahlreiche Höhlen sind auch verschlossen, für alle anderen Höhlen bittet die Arge Grabenstetten darum, sich an die selbst auferlegte Fledermausschutzzeit zu halten und in dieser Zeit keine Höhlen zu besuchen, in denen Fledermäuse deshalb im Winterschlaf gestört werden.