Besonderer Fledermausschutz während des Winters
GRABENSTETTEN (ra) Ab 15. November gilt auf der Schwäbischen Alb wieder der besondere Fledermausschutz. Darauf hat am Samstagabend bei einer höhlenkundlichen Veranstaltung in Grabenstetten (Kreis Reutlingen) Fritz Mammel, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Höhle und Karst Grabenstetten, hingewiesen.
Zwischen 15. Und November und 15.April werden auf der Schwäbischen Alb wieder Schauhöhlen und andere „wilde“ Höhlen für den Fledermausschutz mit Gittern verschlossen, informierte Mammel. Auch nicht verschlossene Höhlen, die als Winterquartier dienen, sollen in dieser Zeit nicht von den Höhlenforschern, Naturfreunden und Wanderer begangen werden. Fledermäuse gelten als „streng geschützte“ Arten und unterliegen gemäß dem deutschen Naturschutzrecht sehr strengen Schutzbestimmungen. In der nahrungslosen Zeit ziehen sich die mit einem Fettpolster ausgestatteten Insektenfresser in frostfreie Höhlenquartiere zurück. Mit dem Ziel, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen, stellen sie ihren Organismus um. Sie senken ihre Körpertemperatur auf etwa zwei bis zehn Grad. Damit geht die Verlangsamung aller Körperfunktionen wie Atmung und Herzschlag einher. Durch die Verlangsamung des Stoffwechsels wird die Sauerstoffaufnahme reduziert und die Fledermäuse kommen mit einem Atemzug pro Stunde aus. In ihren Quartieren brauchen die Tiere eine hohe Luftfeuchtigkeit, damit die dünnen Flughäute nicht austrocknen.
Zu häufiges Aufwachen mit dem daraus resultierenden erhöhten Energieverbrauch, könne den Tod der Fledermäuse bedeuten, sagt Fritz Mammel. Die baden-württembergischen Höhlenforscher hätten sich schon viele Jahre dem Fledermausschutz verpflichtet, auch in den einzelnen Vereinen werde viel für den Fledermausschutz getan, so Mammel.