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Arbeitsgemeinschaft Höhle & Karst Grabenstetten e.V.

„Kleine Hufeneisennase“ nicht gefährdet

„Kleine Hufeneisennase“ nicht gefährdet

16/11/2007 Michel Rahnefeld

DRESDEN Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat den vorläufigen Baustopp für die umstrittene Dresdner Waldschlöschenbrücke aufgehoben. Mit der Verkündung einer bereits am Montag getroffenen Entscheidung korrigierte das Gericht am Mittwoch in Bautzen im Eilverfahren ein erstinstanzliches Urteil vom August. Das teilt der Evangelische Pressedienst (epd) mit.

Nach Auffassung der Richter geht von der Brücke im UNESCO-Welterbegebiet Dresdner Elbtal keine Gefahr für den Lebensraum der Fledermausart „Kleine Hufeisennase“ aus. Das Gericht verfügte aber einige Naturschutzauflagen. (5 BS 336/07).

Die UNESCO will den Welterbetitel für das Dresdner Elbtal aberkennen, falls die Brücke nach den jetzigen Plänen gebaut wird, meldet epd. Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sei jedoch nur zu kleineren Änderungen innerhalb des gültigen Planfeststellungsbeschlusses bereit. Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) begrüßte die Gerichtsentscheidung. Es habe sich gezeigt, dass die Belange der Umwelt und des Tierschutzes bei der Planung umfassend abgewogen worden seien, erklärte er laut epd.

Entgegen der Auffassung von Umweltschützern sei die Fledermausart „Kleine Hufeisennase“ an der Brücke weder von Lärm oder Verkehrsschwingungen bedroht, so die Bautzener Richter in ihrer Begründung. Mögliche Beeinträchtigungen durch die Beleuchtung hätten nicht abschließend beurteilt werden können. Nach Fertigstellung der Brücke sei deswegen in den Nachtzeiten von April bis Oktober die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen, um mögliche Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Fledermäusen zu vermeiden, heißt es in der Meldung.

Eventuelle Fehler im Planbeschluss könnten durch Bepflanzung der Brücke sowie weitere Untersuchungen vermieden werden, hieß es weiter. Die klagenden Umweltverbände riefen Stadt und Land auf, trotz des Gerichtsbeschlusses nicht mit dem Bau zu beginnen. Zunächst solle die für Anfang 2008 erwartete Entscheidung im Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Dresden abgewartet werden, teilte die Grüne Liga laut epd mit. Im Falle einer erneuten Entscheidung zugunsten der Brücke kündigten die Umweltschützer den Gang bis vor das Bundesverwaltungsgericht an.

Ursprünglich war der Baubeginn der Waldschlösschenbrücke schon für den 13. August geplant. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte aber in einem Eilverfahren die Vorbereitungen wenige Tage zuvor gestoppt. Gegen die Entscheidung hatte das Regierungspräsidium Dresden, das als Landesbehörde den Bau durchsetzen will, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. In einem Bürgerentscheid hatten die Dresdner im Februar 2005 für den Bau der Brücke votiert. Damals war noch nicht klar, dass die Elbquerung den Welterbetitel in Frage
stellt. (13192/14.11.2007)

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