Blauhöhlensystem: Stollen genehmigt – Klimaschleuse abgelehnt
BLAUBEUREN. Laut Südwest Presse (SWP) hat der Blaubeurer Gemeinderat den Bau eines Erkundungsstollens zum Blautopfhöhlensystem beschlossen. Eine Klimaschleuse zum Schutz für das Höhlensystem hält der Gemeinderat von Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis) offenbar nicht für erforderlich.
Der Erkundungsstollen soll an der B28 ins Blauhöhlensystem getrieben werden. Durch den Zugang sollen Sachverständige in das Höhlensystem hinter dem „Mörikedom“ gelangen, um die Möglichkeiten einer touristischen Erschließung zu prüfen, heißt es in dem Zeitungsbeitrag. Der mit einer Steighilfe ausgestattete Zugang könnte zudem als Not- und Rettungsschacht dienen, erklärte laut SWP Blaubeurens Bürgermeister Jörg Seibold. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf knapp 75 000 Euro.
Wie die Zeitung weiter meldet, soll der Schacht solle kein touristischer Zugang sein und auch kein exklusiver Eingang für Forscher. Bürgermeister Seibold habe eine restriktive Handhabung bei der Nutzung des Stollens gefordert. Er will im Vorfeld offenbar klare Regeln aufstellen, wer den Stollen nutzt, ein versteckter Höhlentourismus müsse vermieden werden – zum Schutz der Höhle und um eine gewisse Exklusivität zu wahren, heißt es bei der SWP.
Zweifel aus dem Gemeinderat an den Kosten für die Hangsicherung in Höhe von 5000 Euro, zerstreute der mit den Untersuchungen beauftragte Diplom-Geologe Ullrich Hundhausen. Eine aufwendige Böschungssicherung sei nicht nötig, erkläre er laut SWP. Dem ehrenamtlichen Engagement seien Grenzen gesetzt, soll Hundhausen betont haben, als es um die Frage ging, ob die Forscher bei den Arbeiten helfen könnten. Die nötigen Sprengungen sollten professionell ausgeführt werden, zumal die Bundesstraße nicht zu lange gesperrt werden könne. Er gehe davon aus, dass die Arbeiten sieben bis zehn Tage dauern.
Laut SWP stimmte das Gremium dem Antrag einstimmig zu, lediglich der Einbau einer Schleuse, um eine Beeinträchtigung des Höhlenklimas zu vermeiden, wurde abgelehnt, heißt es im Zeitungsbericht.