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Arge Grabenstetten

Arbeitsgemeinschaft Höhle & Karst Grabenstetten e.V.

Blaubeuren stellt Richtlinien zur Höhlenforschung auf

Blaubeuren stellt Richtlinien zur Höhlenforschung auf

14/01/2010 Michel Rahnefeld

BLAUBEUREN. Die Stadt Blaubeuren hat Richtlinien zur Höhlenforschung aufgestellt. Nur wer sich verpflichtet, diese einzuhalten, hat die Chance, eine Genehmigung für die Befahrung des Blauhöhlensystems zu bekommen, berichtet die Südwest Presse.

Die Materie sei in den vergangenen Jahren komplexer geworden, sagte laut Südwest Presse (SWP) Bürgermeister Jörg Seibold zu Beginn der Beratung über die Blauhöhlenforschung im Blaubeurer Gemeinderat. War vor 20 Jahren der Unterwasserhöhlenforscher Jochen Hasenmayer noch fast der Einzige, sind heute im Blauhöhlensystem und seiner Umgebung fünf Gruppen tätig: Hasenmayer und sein Team (Blautopf-Unterwasserhöhle), die Projektgruppe Blauhöhle aus München (Blautopf-Unterwasserhöhle), die Arge Blautopf (Blautopfhöhle über und unter Wasser), der Höhlenverein Blaubeuren (Vetterhöhle und Steeb-Schacht) sowie die Arge Blaukarst (Seligengrundhöhle). Die Stadt Blaubeuren sah sich daher veranlasst, so die SWP, zusammen mit den Gruppen Richtlinien für die Höhlen-Forschung zu entwerfen.

Wie Seibold laut Zeitungsbericht ausführte, geht es um die Sicherheit der Forschenden, den Schutz der Höhle und darum, die Exklusivität zu erhalten. Die Stadt will keinen Wettlauf, daher ist in den Richtlinien vorgeschrieben, keine „Gangsammeltouren“ zu unternehmen und neu entdeckte Bereiche möglichst sofort zu vermessen. Um Konflikte unter Tage auszuschließen, ist in dem Regelwerk festgelegt, dass diejenige Gruppe, die einen neuen Bereich zuerst entdeckt, dort auch für die Koordination zuständig ist. Erreicht eine Gruppe bei der Neulandforschung Abschnitte, die bereits eine andere Gruppe entdeckt hatte, „ist dieser Bereich nicht zu betreten und die betreuende Gruppe sofort zu informieren“.

Die Stadt verpflichtet die Forscher, anerkannte Grundsätze zu Mindestausrüstung und Erster Hilfe einzuhalten und schreibt vor, dass nur solche externen Besucher mit in die Unterwelt dürfen, die in Höhlenvereinen organisiert sind, wissenschaftliche Qualifikation, einen Forschungsplan und Erfahrung in der Befahrungstechnik vorweisen können. „Touristische Befahrungen werden bis zur Erschließung des Blauhöhlensystems generell nicht gestattet“, lautet eine weitere Regel. Die Stadt will keinen „versteckten Höhlentourismus“. Auch für den Höhlenschutz gibt es Anweisungen: „Die Karstobjekte als Naturraum sind mit Respekt zu behandeln und nur im äußersten Fall zu verändern oder zu beeinträchtigen.“

Bereits im Mai hatte laut SWP Bürgermeister Seibold die forschenden Gruppen zu einem Gespräch gebeten. Die Idee, dass alle fünf Gruppen sich verständigen und selbst einen Koordinationsvertrag erarbeiten, musste aber fallen gelassen werden. Die Arge Blautopf, die Arge Blaukarst und der Höhlenverein Blaubeuren waren sich einig. Jochen Hasenmayer und die Münchner Projektgruppe hätten abweichende Auffassungen vertreten, ließ die Stadtverwaltung in ihrem Sachvortrag wissen. Sie hätten aber immer noch die Möglichkeit, die jetzt aufgestellten Richtlinien, die Grundlage für Forschungsgenehmigungen sind, zu unterschreiben.

Den Zugang zum geplanten Erkundungsschacht, der einen trockenen Zugang zum Mörikedom ermöglichen wird, will die Stadt noch genau regeln. Die Vorbereitungen für die Bohrung sollen noch im Winter beginnen, der Schacht soll aber erst niedergebracht werden, wenn der Winterschlaf von möglicherweise in der Höhle vorkommenden Fledermäusen beendet ist.
Die Fraktionen stimmten den Richtlinien einmütig zu. Überarbeitet werden soll noch eine Formulierung, wonach die Gruppen der Stadt das Recht einräumen, Aufnahmen aus der Höhle für „nicht kommerzielle“ Zwecke zu verwenden. Auch ein Foto in einem Tourismusprospekt könne ja als „kommerzielle Nutzung“ gewertet werden, meinte Erich Straub (FWV) laut SWP.

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