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Arge Grabenstetten

Arbeitsgemeinschaft Höhle & Karst Grabenstetten e.V.

Drei Anträge zur Hauptversammlung der Arge Grabenstetten

Drei Anträge zur Hauptversammlung der Arge Grabenstetten

07/07/2008 Michel Rahnefeld

GRABENSTETTEN/BÖTTINGEN (ra) Am kommenden Samstag, dem 12. Juli, treffen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft  Höhle und Karst Grabenstetten ab 19 Uhr im Vereinsheim in Münsingen-Böttingen zu ihrer turnusgemäßen Jahreshauptversammlung. Neben der Wahl des Vorsitzenden und der Geschäftsführer, hat das Plenum diesmal unter anderem zwei Anträge zu diskutieren: Der frühere Vorsitzende des Vereins, Christoph Gruner aus Grabenstetten, will die Vereinsspitze gestrafft sehen. Er beantragte deshalb, dass die Mitglieder der höhlenkundlichen Vereinigung im Rahmen einer Satzungsänderung  beschließen mögen, den Vorstand künftig auf Vorsitzenden, Geschäftsführer und Kassieren zu beschränken. Dieser dreiköpfige Vorstand soll vertretungsberechtigt sein.

Bislang gehörten dem Vorstandsgremium laut Satzung noch der stellvertretende Vorsitzende und ein zweiter Geschäftsführer an. Je allein vertretungsberechtigt sind erster und zweiter Vorsitzender sowie erster und zweiter Geschäftsführer.  Die Begründung seines Antrags will Gruner mündlich in der Hauptversammlung vortragen.

Zwei weitere Anträge kommen von Geschäftsführer Robert Eckhardt. Er will ebenfalls Satzungsänderungen, und zwar zum Verbleib des Vereinsvermögens bei einer Auflösung oder Aufhebung des Vereins und zur Durchführung der Hauptversammlung. Bislang sieht die Satzung der Arge Grabenstetten vor, im Falle einer Vereinsauflösung, das Vermögen der Höhlenrettung Baden-Württemberg zu übertragen. Eckardts Änderungswunsch: „Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine bei der Auflösung zu bestimmende Höhlenrettungsorganisation in Baden-Württemberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.“ In der Satzung verankert werden soll zur Jahreshauptversammlung zudem, dass letztere einmal jährlich, möglichst im zweiten Quartal eines Geschäftsjahres, zu erfolgen hat und dass vier Wochen vorher in schriftlicher Form unter Vorlage der Tagesordnung einzuladen ist.

Ansonsten werden bei der Hauptversammlung des 140 Mitglieder zählenden Vereins am Samstag die üblichen Regularien abgearbeitet wie die Berichte von Vorstand und Referenten.

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