Urteil vermutlich am 31. März
WIEN Nach Informationsquellen aus Österreich ist das Urteil zum Seegrotten-Unglück für den 31. März 2006 vorgesehen. Der Fall wird vor dem Landesgericht Wiener Neustadt seit Januar verhandelt.
Beim Bootsunglück in der Seegrotte Hinterbrühl am 31. Mai 2004 waren vier Touristen einer deutschen Reisegruppe und ein Belgier ums Leben gekommen. Die fünf Angeklagten, ein Beamter, zwei Geschäftsführerinnen, der Betriebsleiter und der Schiffsführer, denen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, erklärten sich für nicht schuldig.