Im Blautopf gilt jetzt gleiches Recht für alle!
BLAUBEUREN Künftig dürfen neben dem Höhlenforscher Jochen Hasenmayer auch eine Kirchheimer und eine Münchner Gruppe uneingeschränkt im Blautopf tauchen. Es gelte gleiches Recht für alle. Das hat der Blaubeurer Gemeinderat beschlossen. Einen Wettlauf soll es nicht geben.
Bisher konnte nur Blautopf-Pionier Jochen Hasenmayer so tief in die Höhlen des Blautopfes hineintauchen, wie er wollte. Nun ist die Erlaubnis vom Gemeinderat Blaubeuren erweitert worden: Nutznießer sind die Kirchheimer Arbeitsgemeinschaft (Arge) Blautopf sowie eine Gruppe von Forschern aus dem Münchner Raum. Gleichzeitig soll ein Runder Tisch installiert werden, der dem Austausch und den Absprachen der Höhlenforscher dient. Denn ein „risikoreicher Wettkampf“ soll verhindert werden.
Das Thema „Tauchen im Blautopf“ war auf Antrag der Freien Wähler auf die Tagesordnung des Gemeinderats gekommen. Sie hatten moniert, dass von den drei derzeit laufenden Forschungsvorhaben „nur Jochen Hasenmayer keiner Beschränkung unterliegt“. Mit Hinweis auf die jüngsten beeindruckenden Entdeckungen der Arge Blautopf meinte deshalb Fraktionschef Erich Straub: „Sie haben bewiesen, dass sie es auch können.“
Das sah auch Bürgermeister Jörg Seibold so, machte aber auch auf folgendes aufmerksam: Hasenmayer, der den Blautopf seit 43 Jahren intensiv und mit teilweise sensationellen Ergebnissen erforscht, habe der Arge vor der letzten Entdeckung den Ball zugespielt. Aber es sei ohnehin so, dass die drei Gruppen gut miteinander auskommen. So würden sie beispielsweise die Tauchtermine absprechen: „Anders geht es ja auch gar nicht.“
Zum Team um Jochen Hasenmayer und zur Höhlenforschungsgruppe Arge Blautopf war zuletzt eine kleine Münchner Gruppe mit Forschungsvorhaben am Blautopf hinzugekommen. Ihr war zunächst eine Tauchstrecke von 750 Metern genehmigt worden, die inzwischen auf einen Kilometer verlängert wurde.
Die Arge Blautopf, die seit 2004 bis zum Mörikedom taucht, was rund 1400 Tauchmetern entspricht, darf inzwischen über den Äonendom hinaus bis zum Nordkreuz, also 1750 Meter weit in die Unterwelt vorstoßen.
Unbegrenzt tauchen durfte hier bisher nur Hasenmayer. Die Ausnahme wurde bislang damit begründet, dass es um die Sicherheit der Taucher gehe. Seibold plädierte zwar für die Gleichbehandlung der Forscher, jedoch dürfe auch künftig die Sicherheit keinesfalls zu kurz kommen. In diesem Zusammenhang wies er auf den tödlichen Tauchunfall von vor zwei Jahren hin: „Es darf keinen Wettlauf der Forscher geben.“ Um diesem Risiko vorzubeugen, soll nun auf Anregung von Manfred Daur (SPD) ein Runder Tisch unter Beteiligung der Stadt eingerichtet werden.
Darüber hinaus wurde angesichts der zunehmenden Fülle spektakulärer Entdeckungen quer durch die Fraktionen die Forderung laut, „mehr aus dem Blautopf zu machen“. Mit einem entsprechenden Konzept sollen sich nun die Räte auseinandersetzen.
INFO
Der Blautopf befindet sich im Eigentum der Stadt Blaubeuren. Sie kann nach dem Polizeirecht bestimmen, wer und wie oft dort tauchen darf. Sie hat zudem die Verkehrssicherungspflicht für die Quelle. Gleichzeitig gilt der Blautopf als Naturdenkmal, weshalb die Untere Naturschutzbehörde, das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises regulierend eingreifen könnte, wenn der Blautopf unangemessen beansprucht würde.
Aus Südwest Presse Ulm vom 24.06.2005, Autor: Georg Linsenmann